Steuergestaltungen Teil 5, Strategische Kosten

Steuergestaltungen Teil 5, Strategische Kosten

Durch strategische Gestaltung der Kosten in Deinem Unternehmen erhöht sich die finanzielle Planungssicherheit, vor Steuerzahlung!

strategische SteuergestaltungWarum ist die strategische Steuergestaltung so wichtig?

Wenn Du jedes Mal zum Jahresende voller Schrecken feststellst, dass aufgrund Deines erfreulich hohen Gewinns eine erhebliche Steuerlast fällig wird, versuchst Du auf den letzten Drücker noch schnell ein paar Kosten „zu machen“, um diese Steuerlast zu senken. Das ist nicht nur nervig und verleitet dazu, irgendetwas zu kaufen, was nicht wirklich momentan die sinnvollste Strategie zur Gewinnoptimierung darstellt. Es ist auch nur sehr begrenzt möglich, auf die Schnelle die Steuern durch Einkäufe zu begrenzen.

Deshalb mache Dir den Grundsatz zu Eigen, dass Steuern durch geschickte Finanzplanung in der Zukunft optimiert werden und nicht durch Schnellschüsse. Heute werde ich ein paar strategische Steuergestaltungen vorstellen, an die Du wahrscheinlich überhaupt noch nicht gedacht hast.

Abschreibungszeiten von Firmenwerten kürzen

Üblicherweise werden Firmenwerte über 15 Jahre abgeschrieben. Hier kannst Du prüfen, ob eine kürzere Abschreibung durch Betrachtung der Wertminderungen im Anlagevermögen realistisch ist. Das kann durchaus zu einer Abschreibungszeit von 5 Jahren statt der üblichen 15 Jahre führen, was für eine Gewinnschmälerung durch einfache strategische Steuergestaltung bereits spürbar ist.

Lagerbestände optimal steuerlich bewerten

Eine Neubewertung Deiner Lagerbestände kann Sinn ergeben, wenn Du geringere Lagerumschlagszeiten hast als ursprünglich eingeplant. Dann kannst Du Wertabschläge steuerlich geltend machen. Dazu gibt es Berechnungsmöglichkeiten, die Dir sicherlich Dein Steuerberater auf Nachfrage erklärt und auch berechnet.

Bei Aktienverkäufen nur 1,5 % Steuern zahlen

Falls Du mit Aktien handelst, solltest Du das auf keinen Fall als Privatperson machen, sondern dazu eine Kapitalgesellschaft gründen. Dabei kannst Du den §8b KStG (Schachtelprivileg) ausnutzen, der dazu führt, dass Du eben nur die 1,5 % Steuern auf Deine Gewinne innerhalb der Kapitalgesellschaft zahlst. Als Privatperson bist Du hingegen verpflichtet, eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % des Gewinns abzuführen. So sparst Du durch strategische Steuergestaltung bares Geld.

Das Beste aber ist, dass Verluste in einer Kapitalgesellschaft vollständig verrechenbar sind. Auf privater Ebene ist dies seit dem 01.01.2021 nicht mehr möglich.

Verlagerung von privat gehaltenen Gesellschafteranteilen in eine Holding

Die Umwandlung in eine Holding darfst Du nach § 21 UmwG steuerneutral vollziehen. Bei einer Vereinbarung der Ergebniszuweisung ab Jahresanfang ist dies auch rückwirkend möglich. Auch hierbei machst Du Dir das Schachtelprivileg zu Nutze. Das bedeutet nämlich, dass die versteuerten Gewinne aus einer GmbH mit 1,5 % an die Holding ausgeschüttet werden. Eine spätere Veräußerung der Tochter-GmbH ist ebenfalls nur mit 1,5 % belegt. Zu beachten ist hier allerdings eine Sperrfrist für Umwandlungsvorgänge. Diese Verlagerung bietet vielleicht den größten Hebel für eine strategisch sinnvolle Steuergestaltung.

Steuern sparen durch Photovoltaikanlagen

Du kannst Steuern sparen durch eine Investition in Photovoltaikanlagen auf eigenen aber auch auf fremden Dächern! Dazu kannst Du den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung ausnutzen. Dabei sind folgende Punkte relevant:

  • Ein Photovoltaikanlage begründet einen Gewerbebetrieb, ohne dass Du ihn anmelden musst.
  • Banken finanzieren in der Regel Photovoltaikanlagen mit bis zu 100% zu günstigen Konditionen.
  • Du erhältst eine staatlich garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre.
  • PV-Anlagen laufen in der Regel ca. 30 Jahre, ab 22. Jahr mit etwas geringeren Erträgen.
  • Die Renditeerwartung liegt üblicherweise bei 8 % pro Jahr.
  • Eine PV-Anlage ist ein bewegliches Wirtschaftsgut, wodurch Du den Investitionsabzugsbetrag voll ausschöpfen kannst, also bereits 3 Jahre vor der Investition schon steuerlich geltend machen kannst.
  • Die eigesparte Einkommensteuer kann so bereits wieder in neue Investitionen fließen.

 Für Immobiliengewinne statt bis zu 42 % Steuern nur 15 % Steuern zahlen

Solange Du Immobilien privat hältst, zahlst Du einen Steuersatz bis zu 42 %. Bei Umwandlung in eine Stiftung, GmbH oder Genossenschaft oder bei einer Vermietung in eine dieser Rechtsformen, kannst Du eine Gewerbesteuerkürzung erwirken. Nach §9 GewStG ist es Kapitalgesellschaften erlaubt, eine erweiterte Gewerbesteuerkürzung vorzunehmen, wennn der Gewinn nahezu vollständig aus der Vermietung der Immobilien erzielt wird. In einer Kapitalgesellschaft wirst Du deshalb in der Regel Deine Gewinne aus Vermietung lediglich mit 15 % versteuern.

Wenn Deine Immobilien GmbH eine Tochtergesellschaft einer Holding GmbH ist, kannst Du diese Gewinne sogar nur mit einem Steuersatz von 1,5 % an die Holding ausschütten. Diese größere Gewinnspanne kann nun erneut in Immobilien investiert werden.

Umwandlung einer GmbH in eine Genossenschaft

Eigentlich zahlst Du in der Genossenschaft die gleichen Steuern wie in der GmbH. Warum macht diese Umwandlung dann Sinn? In der Genossenschaft hast Du die Möglichkeit, die Gewinne dadurch zu reduzieren, dass Du Ausgaben für „Förderung der sozialen und kulturellen Belange“ der ordentlichen Mitglieder geltend machen kannst. Wenn Du zum Beispiel eine Familiengenossenschaft gründest (oder Deine GmbH in eine solche umwandelst), kannst Du die meisten Kosten, wie Urlaubsreisen der Familie, Nutzung des KFZ durch alle Mitglieder, Wohnen, Feiern usw. als förderfähige Kosten geltend machen und somit den Gewinn deutlich reduzieren.

Genossenschaft als Arzt oder Apotheker gründen? Warum?

Es gibt die Möglichkeit, alle Tätigkeiten innerhalb einer Arztpraxis oder Apotheke in eine Genossenschaft zu verlagern. Dazu gehören Bereiche wie Labor, Kommissionierungsautomat, Warenlogistik, Buchhaltung, Werbung usw..

Die in der Genossenschaft erwirtschafteten Gewinne reduzieren die Gewinne des Freiberuflers / Apothekers und werden formell in der Genossenschaft mit 30 % versteuert. Der Gewinn in dieser Genossenschaft kann jedoch wiederum durch Ausgaben für die Mitgliederförderung reduziert werden.

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Hinweise / Disclaimer:

Die Ausführungen in meinem Blog sind Zusammenfassungen und Auswertungen von verschiedenen Medien und Veröffentlichungen von Alex Düsseldorf Fischer. Sie spiegeln meine Erkenntnisse zu seinen veröffentlichten Inhalten wider, stellen aber keinerlei steuerliche Beratung und Empfehlung dar. Vielmehr sind dies allgemein verständlich erklärte Inhalte ohne Fachverstand.

 

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