Steuergestaltungen Teil 3, Zuweisung einer Identität

Steuergestaltungen Teil 3, Zuweisung einer Identität

Bild Identität GeldDurch Zuweisung der richtigen Identität ersparen wir uns legal die Zahlung hoher Steuern!

Was soll da überhaupt heißen fragst Du Dich jetzt vielleicht. Ich weiß doch, wer ich bin und kann oder möchte dies auch nicht ändern. Darum geht es hier aber auch nicht. Mit Identität ist natürlich die „steuerliche Identität“ gemeint. Dazu möchte ich heute mehr ausführen.

Warum ist die Identität wichtig?

In meinem ersten Blog habe ich Dir ja schon die Gaußsche Kurve erklärt. Dadurch ist klar erkennbar, dass Du möglichst nach rechts in dieser Kurve wandern solltest, um Steuern zu sparen, denn wir haben gelernt, dass zum Bsp. Personengesellschaften am höchsten besteuert werden, Kapitalgesellschaften hingegen gering besteuert werden. Dies liegt am Steuerzweck und hier setzen wir an.

Steuerzweck, was ist das?

Der Fiskus hat drei erklärte Steuerzwecke:

  • Staatsfinanzierung
  • Steuern mit Lenkungszweck (Investitionen)
  • Steuern mit Umverteilungszweck

Unser Ziel ist es nun, diese Zwecke für uns zu gestalten. Besonders interessieren uns der zweite und dritte Steuerzweck, da wir diese für uns nutzen können.

Steuern mit Lenkungszweck

Der Fiskus finanziert sich hauptsächlich aus Konsum und Verbrauchersteuern. Deshalb musst Du alles unternehmen, um vom Verbraucher und Konsumenten zum Unternehmer mit „Investitionen“ zu werden oder Deine Ausgaben sinnvoll umzuverteilen. Dazu solltest Du vorausschauend agieren und langfristig planen. Dies ist ein Spiel mit vielen Variablen, wodurch Du eine Menge an Gestaltungsmöglichkeiten bekommst.

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Umwandlung in andere Zwecke

In Deinem Unternehmen kannst Du beispielsweise die 1% Regel der Fahrzeugkosten oder das Führen eines Fahrtenbuches vermeiden, indem Du das Fahrzeug als gemeinschaftliches Firmenfahrzeug deklarierst und nicht einer Person zuordnest. Dann ist es allerdings ein reines Unternehmensgut.

Um Steuern zu sparen, ist es nicht sinnvoll, die Ausgaben zu erhöhen. Vielmehr kommt es darauf an, die notwendigen und getätigten Ausgaben intelligent zu deklarieren, damit sie als Investment gelten. Dies ist durch clevere Wahl der Identität möglich.

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Bei Deiner Gestaltung der Unternehmensformen ist es auch sinnvoll, nicht ausschließlich das Steuerrecht anzuwenden, sondern auch andere Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Hier führe ich als Beispiele das Gesellschaftsrecht und das Vertragsrecht an. Damit erweitern sich die legalen Möglichkeiten Deiner Steuergestaltungen.

Umwandlung in privates Vermögen

  • Alle juristischen Gesellschaften, Stiftungen, Vereine und Genossenschaften werden steuerlich gefördert (begünstigt).
  • Die Übernahme von staatlichen Aufgaben, wie Wohnen und Energie, werden gefördert.

Dieses Interesse kannst Du für Dich und Dein Vermögen ausschöpfen, indem Du Deine Investitionen entsprechend verschiedenen Identitäten zuordnest. Hierbei solltest Du stets legal agieren und keineswegs „mauscheln“. Allein Dein Wissen über Steuern und die Anwendung dessen schützt Dich vor Verlust und Überzahlung an Steuern. Dafür benötigst Du eine gute stabile Vernetzung mit Partnern.

Identitäten Bild

Möglichkeiten der Kombinationen von Identitäten

Als Angestellter hast Du kaum Möglichkeiten, alle aufgeführten Gestaltungen umzusetzen. Du zahlst im Durchschnitt 60% Deiner Einnahmen als Steuern.

Als Selbstständiger hast Du zumindest die Möglichkeit, einige Deiner Ausgaben als Investitionen zu deklarieren und kannst in einem bestimmten Rahmen Deine Steuern gestalten.

Als Unternehmer mit Kapitalgesellschaft bist Du hier in der „Königsklasse“, kannst mehrere Identitäten annehmen und hast viel Gestaltungsraum.

Einkommensarten können hierbei kombiniert und verrechnet werden und sind auch umverteilbar. So kannst Du beispielsweise Kosten für folgende Ausgaben super umverteilen und absetzen:

  • KFZ
  • Telefonkosten
  • Technik
  • Reisen
  • Grundfreibeträge von Kindern ab 14 Jahren

Hierzu fallen Dir ganz sicher weitere Kosten an, die super als Investitionen gestaltet werden können.

Grundfreibeträge von Kindern?

Spätestens bei diesem Stichwort hast Du vielleicht die Stirn gekraust und Dich gefragt, ist das nicht weit hergeholt? Ich denke nicht, denn bis zu einem jährlichen Freibetrag von momentan 6.300 € jährlich kannst Du Deine Kinder aber auch weitere Familienangehörige steuerfrei anstellen. Du kannst sozusagen Gelder, die Du sowieso an diese Menschen zahlen würdest, wie Taschengeld oder Haushaltsgeld usw. bereits vom erwirtschafteten Gewinn Deines Unternehmens zahlen. Und dies mindert Deine Steuerlast.

Rückstellungen AltersvorsorgeRückstellungen als Steueroptimierung nutzen

Wenn Du für die nächsten Jahre Investitionen planst, kannst Du bereits eine Art „Ansparen“ dafür einplanen. Du berücksichtigst in den Jahren vor der Investition (in der Regel 3 Jahre) einen Teilbetrag als Rückstellung in Deine Finanzplanung und minderst somit bereits die Steuerlast der Vorjahre.

Es gibt auch Rückstellungen für nicht genommenen und nicht verjährten Urlaubsanspruch für Deine Mitarbeiter, aber auch Dich (bei Kapitalunternehmen).

Weiterhin kannst Du Rückstellungen für aufbewahrungspflichtige Unterlagen mit allen Kosten für Räume usw. für die folgenden 10 Jahre bilden. Weil Du gesetzlich zur Aufbewahrung aller relevanten Unternehmensunterlagen für 10 Jahre verpflichtet bist, kannst Du diese Rückstellungen in Anspruch nehmen.

Gewährleistungs- und Stornorückstellungen

Die Haftungs- und Gewährleistungszeit für viele Produkte und Dienstleistungen hat sich in den letzten Jahren deutlich verlängert. Um hier Engpässe durch Rückforderungen, Nachforderungen oder Nacharbeiten vorzubeugen, kannst Du auch hierfür eine angemessene Rückstellung bilden. Diese ermittelst Du am besten aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre.

Rückstellungen gegen den Verstoß der EU-DSGVO

Bei Bußgeldern gegen die DSGVO werden in der Regel sehr hohe Beträge fällig, die bis zu 4% des Jahresumsatzes Deines Unternehmens bzw. bis zu 20 Mio. € betragen können. Dafür lohnt es sich auf jeden Fall, eine entsprechende Rückstellung für den Ernstfall zu bilden.

Hinweise / Disclaimer:

Die Ausführungen in meinem Blog sind Zusammenfassungen und Auswertungen von verschiedenen Medien und Veröffentlichungen von Alex Düsseldorf Fischer. Sie spiegeln meine Erkenntnisse zu seinen veröffentlichten Inhalten wider, stellen aber keinerlei steuerliche Beratung und Empfehlung dar. Vielmehr sind dies allgemein verständlich erklärte Inhalte ohne Fachverstand.

 

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Freut Euch also auf meinen Folgebeitrag und gebt mir gern Rückmeldung zu meinem Beitrag. Bis bald mal wieder, Eure Anette

 

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