Steuergestaltungen Teil 4, Kostenzuweisung

Steuergestaltungen Teil 4, Kostenzuweisung

Durch Zuweisung der Kosten zu Deinem Unternehmen ersparen wir uns legal die Zahlung hoher Steuern!

Kostenzuweisung BildWarum ist die Kostenzuweisung wichtig?

Du glaubst vielleicht, dass es doch egal ist, wie ich meine Kosten zuweise. Ich habe das Geld doch ausgegeben, was soll das dann für einen Unterschied machen? Aber hierbei muss ich Dir widersprechen. Zum einen ist ja in jeder Ausgabe / Kosten bereits ein Steuerbetrag ausgewiesen. Als Privatperson zahle ich diesen Steuerbetrag grundsätzlich mit und bekomme ihn auch von niemandem erstattet.

Außerdem musst Du ja auf jeden Gewinn, den Du hast, Steuern zahlen. Und diesen kannst Du immer „schmälern“, wenn Du Kosten dagegensetzt. Deshalb schauen wir uns jetzt einzelne Positionen an, bei denen Du eine unglaubliche Steuerwirkung, ganz legal, erzielen kannst.

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g

Komischerweise wollen die Steuerberater hierzu nicht gern beraten. Aber warum ist das so, habe ich mich gefragt, nachdem mein eigener Steuerberater sich auf meine Nachfrage hin gewunden hat „wie ein Aal“. Inzwischen meine ich, die Antwort zu kennen. Aber erst einmal mehr zum Investitionsabzugsbetrag an sich:

Wenn Du als Unternehmer in den nächsten 3 Jahren die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsgutes planst, kannst Du bereits vorab 40% der geplanten Investitionskosten hierfür so steuerlich geltend machen, als hättest Du das Wirtschaftsgut bereits erworben. Das kann man wie ein „Ansparen“ verstehen, dieser Betrag steht dann quasi nicht als Gewinn zur Verfügung. Wenn Du also am Ende eines Jahres feststellst, dass Du do viel Gewinn erwirtschaftet hast, dass Deine Steuerzahlungen darauf erheblich werden, lohnt sich das Nachdenken über geplante Investitionen sehr wohl.

Allerdings gibt es auch hier einen „Haken“, und genau dies ist der Grund, warum Steuerberater so ungern zum Investitionsabzug raten. Solltest Du nach 3 Jahren Deine Investition nicht vernehmen, sei es aus Vergesslichkeit oder weil Dein Geschäft inzwischen nicht mehr so gut läuft, hast Du ein Problem. Denn dann musst Du die nicht gezahlten Steuern der letzten 3 Jahren zuzüglich der Zinsen an den Fiskus zurückzahlen. Das ist natürlich gerade dann, wenn Dein Unternehmen nicht mehr so rosig läuft, ziemlich bitter.

Sonderabschreibung in Höhe von 20%

Du kannst auf alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die Du in den letzten 5 Jahren angeschafft hast, einen Sonderabzug in Höhe von 20% geltend machen. Diese Abschreibung kannst Du im Jahr der Anschaffung und den 5 Folgejahren beliebig verteilen. Dadurch ergibt sich für Dich ebenfalls eine gute Möglichkeit, Jahre mit höherem Gewinn mit Jahren, die weniger „ergiebig waren“, steuerlich auszugleichen.

Kostenzuweisung Reisekosten

Reisekosten mit Abwesenheitszeiten
Reisekosten geltend zu machen, ist wohl jedem Unternehmer geläufig. Meist haben wir im Fokus, dass entweder Spritkosten oder Pauschale, ggf. Kosten für Zug oder Flugzeug und sogar Ausgaben für Übernachtung und Verpflegung geltend gemacht werden können. Zusätzlich gibt es jedoch auch eine Geltendmachung für sogenannte „Abwesenheitszeiten“. Das bedeutet konkret:

  • bei DR über 8 Stunden können 14 €
  • bei DR über 24 Stunden können 28 €

Geltend gemacht werden. Dies gilt nicht nur für Dich als Unternehmer, sondern ebenfalls für alle dienstreisenden Mitarbeiter Deines Unternehmens, auch für Familienangehörige Mitarbeiter.

Raumkosten, an alles gedacht?

Allen Unternehmern dürfte geläufig sein, dass dienstlich genutzte Räume steuerlich berücksichtigt werden können. Wenn Du als Unternehmer einen Firmensitz erworben oder angemietet hast, ist die Sache ziemlich klar. Heutzutage arbeiten aber sehr viele Unternehmer bereits von zu Hause aus, haben in ihrem Haus oder ihrer Wohnung Bereiche abgeteilt für dienstliche Zwecke oder / und haben Mitarbeiter beschäftigt, die ebenfalls von zu Hause aus arbeiten. Hier kannst Du ansetzen und Reserven ausdecken, wie zum Beispiel:

  • Sind Arbeitszimmer aller Mitarbeiter berücksichtigt?
  • Gibt es angemietete (oder zeitweise) Räume für Konferenzen, Besprechungen u.ä.?
  • Werden Garagen berücksichtigt, in denen Firmen KFZ untergebracht sind?
  • Hast Du Lagerflächen für Deine aufbewahrungspflichtigen Unterlagen?
  • Kannst Du Mietverträge vorteilhaft aufteilen in Dienstlich und privat?
  • Besitzt Du Kundenparkplätze, die Du berücksichtigen könntest?

Vielleicht fallen Dir ja bei dieser Aufstellung noch weitere Möglichkeiten ein, wie Du dienstlich genutzte Flächen in Deine steuerliche Betrachtung einbeziehen kannst.

Schenken als Steueroptimierung

Als Unternehmer hast Du die Möglichkeit, Deinen Mitarbeitern zu besonderen Anlässen Geschenke im Wert von bis zu 60 €/Anlass zukommen zu lassen. In der Wahl des „besonderen Anlasses“ bist Du relativ frei, kannst also außer Geburtstage und Weihnachten auch Jubiläen oder andere Anlässe hierfür nutzen. Du kannst diese „Aufmerksamkeiten“ nicht nur steuerlich geltend machen, Du sorgst auch gleich für mehr Motivation und ein besseres Betriebsklima im Unternehmen. Denn wer freut sich denn nicht über ein zusätzliches Präsent oder Wertschätzung.

 Minderjährige Kinder als „Steuersparmodel“

In Deutschland unterliegen auch minderjährige Kinder der Einkommensteuer. Wenn also Deine Kinder bisher noch kein Einkommen haben, liegt sozusagen deren Grundfreibetrag ungenutzt brach. Was heißt das nun? Der nicht steuerlich zu berücksichtigende Grundfreibetrag eines jeden deutschen Bürgers liegt momentan bei ca. 10 T€. Deshalb ist es prüfendwert, passive Einkommen, wie Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung u.ä. jährlich in Höhe des steuerfreien Grundbetrages an Deine Kinder zu überschreiben. So bleibt dieser Betrag von der Steuer befreit.

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gern kannst Du auch meinen zweiten Beitrag hier  nachlesen oder meinen dritten Beitrag 

Freut Euch also auf meinen Folgebeitrag und gebt mir gern Rückmeldung zu meinem Beitrag. Bis bald mal wieder, Eure Anette

Hinweise / Disclaimer:

Die Ausführungen in meinem Blog sind Zusammenfassungen und Auswertungen von verschiedenen Medien und Veröffentlichungen von Alex Düsseldorf Fischer. Sie spiegeln meine Erkenntnisse zu seinen veröffentlichten Inhalten wider, stellen aber keinerlei steuerliche Beratung und Empfehlung dar. Vielmehr sind dies allgemein verständlich erklärte Inhalte ohne Fachverstand.

 

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