Steuergestaltung Teil 1

 Steuergestaltung Teil 1

Unser Ziel ist es, Steuern und Abgaben, für die wir keine Gegenleistung erhalten, in privates Vermögen umzuwandeln; und zwar legal!

Zuerst ist es wichtig, die Grundsätze der Besteuerung zu verstehen damit man sie legal zu seinen Gunsten gestalten kann. Wir wollen es in unseren Beiträgen kurz als Steuergestaltung bezeichnen. Deshalb erst einmal zu den Grundsätzen der Besteuerung:

  1. Unmerklichkeit
  2. Praktikabilität
  3. Ergiebigkeit
  4. Rückwirkungsverbot
  5. Gleichmäßigkeitsgrundsatz
  6. Willkürverbot
  7. Steuergerechtigkeit

Zu 1. Unmerklichkeit

Am liebsten sind dem Fiskus „Unmerklichkeitssteuern“. Das sind jene Steuern, die jeder Einzelne nicht aktiv als Steuer zahlen muss, die ihm meist nicht einmal bewusst sind, weil sie automatisch eingezogen werden. Dazu gehört die Lohnsteuer, die uns zwar noch bewusst ist, die jedoch automatisch vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt wird. Dieser Prozess ist für das Finanzamt unkompliziert, trifft fast alle Arbeitnehmer und führt somit bei kleinem Aufwand zu sehr hohen Steuereinnahmen ohne dass die meisten Steuerzahler hier die Möglichkeit einer Steuergestaltung sehen. Eine weitere typische Unmerklichkeitssteuer ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die auf jedes Produkt und jede Leistung erhoben wird. Der Konsument nimmt dies nicht jedes Mal wahr und kann es schon gar nicht beeinflussen. Jeder, der Produkte oder Leistungen verkauft, muss diese Steuer ebenfalls an das Finanzamt abführen. Die dritte große Gruppe dieser Steuer ist die Energiesteuer, die wir als Endverbraucher zwangsweise auf alle Energielieferungen, wie Strom, Gas, Benzin, Diesel usw. zahlen und hier gerade als Endkunde auch keinerlei Steuergestaltung vornehmen können. Auch hier haben wir keine Wahl und denken auch nicht bei jeder Zahlung darüber nach, wie hoch der Steueranteil jeweils ist.

Zu 2. Praktikabilität

Damit die entsprechenden Steuern auch ohne großen Aufwand und zuverlässig eingetrieben werden können, werden sie nach dem Prinzip der Praktikabilität erlassen. Wie bereits unter Punkt 1 erklärt, versucht der Fiskus immer, einen Automatismus zur Steuerabgabe einzuführen. Der Grund hierfür ist ganz einfach, dass bei möglichst geringem Aufwand für das Finanzamt und somit wenig Möglichkeit der Steuergestaltung möglichst viele Steuern gezahlt werden und dies von einer großen Breite der Bevölkerung. Hier sind die Beispiele aus Punkt 1 ebenfalls gut geeignet.

Zu 3. Ergiebigkeit

Ergiebigkeit ist natürlich, wie auch beim Unternehmen, Voraussetzung für ein vernünftiges „Aufwand- Nutzen-Verhältnis“, wie ich es hier mal nennen möchte. Da der Staat zunehmend riesige Gelder aus Steueraufkommen benötigt, muss er natürlich nach Einnahmequellen suchen, die sich für ihn auch lohnen. Das ist immer der Fall, wenn das Groß der Bevölkerung diese Steuer zahlen muss, und zwar in erheblichem Maße ohne wirkliche Alternative zur eigenen Steuergestaltung.

Zu 4. Rückwirkungsverbot

Der Grundsatz des Rückwirkungsverbotes soll dem Steuerzahler eine gewisse Rechtssicherheit geben, dass er seine Steuern nach nachvollziehbaren, gesetzlich geregelten Grundsätzen abführen muss und hierbei auch Rechtssicherheit genießt. Grundsätzlich ist das ein gewisser Schutz des Einzelnen aber auch des Unternehmers. Allerdings kann es hier ebenfalls passieren, dass sich während des Planens eines Geschäftes über Jahre hinaus im Hinblick auf Steuergestaltung die Gesetze hierzu ändern und somit vor Abschluss des „Deals“ ungünstigere Steuergesetze in Kraft treten.

Zu 5. Gleichmäßigkeitsgrundsatz

Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz soll eine Art Gerechtigkeit assoziieren, also aussagen, dass im Grundsatz eine Gleichbehandlung aller Bürger festgelegt ist. Das dem in der Praxis nicht so ist und Menschen mit großem Kapital in Unternehmen allein durch ihre Möglichkeiten der Steuergestaltung weniger Steuern zahlen als Angestellte, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Nur Wenige wissen aber, wie groß die Schere der Steuergestaltung wirklich ist. Der Hauptanteil an Steuern wird in der Tat von Angestellten erbracht. Allerdings sagt dieses Gesetz indirekt auch aus, dass möglichst „alle Bürger“ dem Grundsatz der gleichen Besteuerung unterliegen sollen.

Zu 6. Willkürverbot

Das Willkürverbot stammt sicherlich noch aus der Zeit, in der die Rechtsprechung in den Händen weniger dazu berufener Personen lag. Jedoch auch in der heutigen Zeit muss ein neues Steuergesetz unter dieser Prämisse entwickelt und erlassen werden. Die Mitarbeiter der Finanzämter haben bei Prüfung der Steuerunterlagen kein Recht dazu, willkürlich Regeln auszulegen oder Missbrauch zu unterstellen ohne begründeten Verdacht. Allerdings liegt hier die Beweislast bei „begründetem Verdacht“ der missbräuchlichen Steuergestaltung leider beim Steuerzahler in Deutschland.

Zu 7. Steuergerechtigkeit

Die Steuergerechtigkeit bezieht sich auf die Grundsätze, dass jeder Bürger grundsätzlich nach den selben Steuergesetzen veranlagt wird ohne Ansehen der Person. In der Praxis sieht dies allerdings deutlich anders aus, da Unternehmer in bestimmten Firmenstrukturen ganz andere Möglichkeiten zu Steuergestaltung haben als ein Angestellter. Und genau hier wollen wir auch ansetzen mit unserer Analyse der Gestaltungsmöglichkeiten.

Als Erinnerung schau auch hier noch einmal rein

Unsere Erfolgsfaktoren

 

Zu meiner Person

Guten Tag, ich bin Anette und arbeite für den Win Win Marketer Lars Pilawski. In seinem Unternehmen habe ich unter anderem die Aufgabe, ihn bei seinen Finanzen zu unterstützen. Über die vorbereitende Buchhaltung hinaus heißt das auch, dass ich mit ihm zusammen plane, wie die Einnahmen und Ausgaben des Jahres aussehen werden. Wichtig ist dabei immer auch der Aspekt Steuern. Wenn wir da innerhalb des Jahres nicht gut entscheiden, kommt auf Lars am Jahresende ein riesiger Berg von zu zahlenden Steuern zu. Inzwischen ist Lars auch klar, dass jeder gezahlte Euro an Steuern ihm bei Investitionen für interessante neue Projekte fehlt.

Klar, wir haben auch ein Steuerberatungsbüro mit Expertenwissen zur Verfügung, aber letztendlich muss der Unternehmer doch auch selbst genau planen, was er mit seinem verdienten Geld investieren möchte und wie er dies am sinnvollsten so umsetzen kann, dass sein sauer verdientes Geld nicht zuvor beim Fiskus landet.

Wenn man sich damit einmal intensiver beschäftigt, ist man erschrocken, dass es soviel mehr Möglichkeiten gibt, sein Geld zu investieren und nicht zu nur zu versteuern. In diesem Zusammenhang sind wir auf interessante Erkenntnisse zu Steuergestaltung gestoßen. Deshalb haben Lars und ich beschlossen, dass Ihr ebenfalls von unserem neuen Wissen profitieren sollt. Deshalb werde ich in dem Blog von Lars eine Serie zur Gestaltung von Steuern aufsetzen.

Viel Spaß beim „Erwachen“  und Seid gespannt auf den nächsten Teil dieser Serie

 

Hinweise / Disclaimer:

Die Ausführungen in meinem Blog sind Zusammenfassungen und Auswertungen von verschiedenen Medien und Veröffentlichungen von Alex Düsseldorf Fischer. Sie spiegeln meine Erkenntnisse zu seinen veröffentlichten Inhalten wider, stellen aber keinerlei steuerliche Beratung und Empfehlung dar. Vielmehr sind dies allgemein verständlich erklärte Inhalte ohne Fachverstand.

LINKS zum Ansehen weiterer Tipps zur Steuergestaltung:

 

Liebe Grüße & Viel Erfolg wünscht Anette im Auftrag von
Win-Win-Marketer
Lars Pilawski

 



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