Muss ich bei einer Nischen-Webseite ein Gewerbe anmelden?

Muss ich bei einer Nischen-Webseite ein Gewerbe anmelden?

Einfach gesagt, muss ich diese Frage mit Ja beantworten, denn sobald du vorhast Gewinn zu erzielen, musst du das auch vorweisen können.  Allerdings bin ich selbst auch kein Gewerbetreibender, sondern Freiberufler mit Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ich mir vom Finanzamt besorgt habe und auf diese Scheine kommt es eigentlich nur an.

Ich habe ein paar Artikel dazu raus gesucht, die dir helfen sollten und die du dir durchlesen solltest, wenn die ersten Affiliate-Einnahmen sich aufdrängen sollten 🙂

 

 



11 Kommentare

  1. Hallo Lars,

    muss ich neben Adresse auch eine E-Mail angeben?

  2. Hallo Lars,Hallo Luisa! Nun habe ich die erste Frage, bin als Kleinunternehmerin gemeldet und habe nur eine IdentNummer sowie eine Steuernummer aber keine Umsatzsteuer Identifikationsnummer.Welche soll ich angeben?

  3. Alles klar, vielen Dank für die Antwort Lars!

  4. Wieso bist du Freiberufler? Wie genau wird das unterschieden zwischen Gewerbetreibenden und ab wann braucht man dann ein Gewerbe?

    • Heyho Luisa, ich war bis vor kurzem Freiberufler. Das bedeutet privater Dienstleister mit Steuernummer. Das können aber Leute in bestimmten akademischen Bereichen so anmelden. Inzwischen habe ich auch ein Gewerbe, einfach aus dem Vorteil, dass ich Angestellte haben kann und nicht mehr nur Dienstleistungen anbiete.

    • Und du brauchst wahrscheinlich auf jeden Fall ein Gewerbe, kannst aber entweder mit einem Nebengewerbe anfangen, wenn du hauptberuflich tätig bist oder als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, wenn du weniger als 18000€ im Jahr verdienst.

  5. Ich lebe seit 1989 in Thailand,war lange in Deutschland abgemeldet, seit 2016 aber wieder gemeldet, da ich einen Personalausweis zur Eroeffnung eines deutschen Kontos brauchte. Ist es ratsam sich wieder abzumelden um die Steuern zu umgehen?

    • Hi Joachim, sehr gute aber spezielle Frage, die ich nicht 100% beantworten kann. Bei der Versteuerung geht es ja darum, wo du den Sitz deiner Firma hast bzw. wo du steuerlich gemeldet bist. Wenn du in Thailand eine Firma hast, mit der du diese “Melden” kannst, brauchst du keine deutschen Steuern zahlen. Trotzdem würde ich an deiner Stelle dazu mal eine professionelle Steuerberater-Meinung einholen.

      • Nach meiner Kenntnis kommt es auf den Standort des Aufenthaltes an. Wenn zwischen Thailand und Germanien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, muss man sich mehr als 183’Tage im andere Land aufhalten. Also ein halbes Jahr auf`s jahr gerechnet.
        Aber nur als Hinweis. Besser du fragst einen fersierten Steuerberater

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